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Steigende Mieten sind nicht immer gerechtfertigt

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Erstmals seit der Einführung des Referenzzinssatzes im Jahre 2008 wurde dieser im Juni erhöht. Folglich dürfen die Vermieterinnen und Vermieter den Mietzins um 3 Prozent erhöhen. Doch nicht immer sind diese höheren Kosten gerechtfertigt. Mit dem Mietzinsrechner vom Mieterinnen- und Mieterverband Graubünden können Betroffene die Steigerungen überprüfen. Erste Auswertungen des Verbandes zeigen, dass fast 50 Prozent aller Erhöhungen anfechtbar sind.

Flurin Grass ist in Schiers aufgewachsen und besuchte dort die Evangelische Mittelschule. Nach einem kurzen Abstecher nach Zürich für ein Geografiestudium, ist er nun zurück in der Heimat. Nach einem Jahr als Praktikant arbeitet er nun als Videojournalist. Seine Freizeit verbringt er gerne in den Bündner Bergen. Mehr Infos

11.07.23 - 18:00 Uhr
Leben & Freizeit