Coronavirus-Massnahmen kommen vor die Landsgemeinde
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Neben den Bundesratsbeschlüssen hat auch jeder Kanton eigene Massnahmen getroffen und Hilfspaketen geschnürt. Der Kanton Glarus hat Ende März, gestützt auf das Notverordnungsrecht, eine Covid-19-Verordnung erlassen. Alles, das nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt, muss nun rückwirkend vom Landrat oder der Landsgemeinde abgesegnet werden. Die Regierungsrätin Marianne Lienhard mit einem Beispiel.