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Coronavirus-Massnahmen kommen vor die Landsgemeinde

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Neben den Bundesratsbeschlüssen hat auch jeder Kanton eigene Massnahmen getroffen und Hilfspaketen geschnürt. Der Kanton Glarus hat Ende März, gestützt auf das Notverordnungsrecht, eine Covid-19-Verordnung erlassen. Alles, das nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt, muss nun rückwirkend vom Landrat oder der Landsgemeinde abgesegnet werden. Die Regierungsrätin Marianne Lienhard mit einem Beispiel.

Saskia Huber

26.05.20 - 18:02 Uhr
Politik