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Pontresina greift bei Verstoss durch

Pontresina prüft derzeit gesetzeskonforme Erstwohnungsnutzungen. Bei Verstössen wird das Rechtsverfahren eingeleitet.

27.07.21 - 04:30 Uhr
Politik
Erst- oder Zweitwohnung: Die Gemeinde Pontresina geht gegen Verletzungen der Erstwohnungspflicht vor.
Erst- oder Zweitwohnung: Die Gemeinde Pontresina geht gegen Verletzungen der Erstwohnungspflicht vor.
Bild Pontresina Tourismus

Freie Familienwohnungen sind in der Gemeinde Pontresina seit geraumer Zeit sehr knapp. Gemäss dem Gemeindevorstand sind zudem «mutmassliche Verletzungen der Erstwohnungspflicht» zu beobachten. Erstwohnungen haben in der Regel durch ihre öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung niedrigere Preise als Zweit- oder altrechtliche Wohnungen. Vor diesem Hintergrund sieht sich der Gemeindevorstand in der Pflicht, missbräuchliche, das heisst nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Nutzungen von Erstwohnungen festzustellen und zu ahnden.

Im April wurde in einer ersten Runde rund ein Dutzend Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen mit Erstwohnungspflicht angeschrieben und um Auskunft über die Art und Weise der Nutzung ihrer Erstwohnungen gebeten. Auslöser dafür waren festgestellte Unklarheiten in den Angaben gegenüber der Gemeinde.

Nur ein Fall ist rechtskonform

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemeinsam mit dem Gemeindejuristen beurteilt. Dies gemäss den Bestimmungen im Bundesgesetz über Zweitwohnungen und gemäss Bundesgesetz über die Registerharmonisierung. Demnach ist die Niederlassungsgemeinde die Gemeinde, in der sich eine Person «in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss». Eine Person kann nur eine Niederlassungsgemeinde haben.

An der Sitzung vom 20. Juli hat der Gemeindevorstand sechs Fälle behandelt. «In einem Fall ist die Nutzung vollständig rechtskonform, in zwei Fällen sind weitere Auskünfte nötig und in drei Fällen soll die Wohnungsnutzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden», informiert der Gemeindevorstand im aktuellen Vorstandsbericht. In mehreren weiteren Fällen seien vertiefte rechtliche Abklärungen nötig.

Zwangsvermietung als Option

In zwei weiteren, bereits länger laufenden Verfahren erliess der Gemeindevorstand Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert drei Monaten unter Androhung von Massnahmen gemäss kantonalem Raumplanungsgesetz und einer Bestrafung. «Als Mass- nahmen stehen die Versiegelung der Wohnungen beziehungsweise deren Zwangsvermietung zur Diskussion», heisst es im Bericht des Gemeindevorstands. Den betroffenen Parteien steht der Rechtsweg mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht Graubünden offen.

«Die Gemeindeverwaltung ist weiter angehalten, bei Unklarheiten betreffend die gesetzeskonforme Nutzung von Erstwohnungen ein Prüfungsverfahren zu starten», schreibt der Gemeindevorstand. Erster Schritt sei jeweils die Einladung an die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Stellungnahme beziehungsweise zur Auskunft über die Art und Weise der Nutzung ihrer Erstwohnungen.

Fadrina Hofmann ist als Redaktorin für die Region Südbünden verantwortlich. Sie berichtet über alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen, die in diesem dreisprachigen Gebiet relevant sind. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Journalismus und Rätoromanisch an der Universität Fribourg studiert und lebt in Scuol im Unterengadin. Mehr Infos

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