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Die Entscheidungen der Landsgemeinde auf einen Blick

Am heutigen Sonntag wurde im Ring über die Zukunft der Lintharena, der Sportbahnen Elm und Braunwald und der ganzen Gemeinde Glarus Süd entschieden. Wir haben die Glarner Landsgemeinde im Livestream übertragen und haben die wichtigsten Entscheidungen im Ticker gesammelt.

Südostschweiz
06.05.18 - 13:54 Uhr
Politik

Das Wichtigste in Kürze

  • Andrea Bettiga zum Landammann gewählt
  • Petra Hauser knapp zur Präsidentin des Obergerichts gewählt
  • «Öffentlichkeitsprinzip/Öffentlichkeitsgesetz» ohne Änderung angenommen
  • Keine durchgehend asphaltierte Velowege
  • Keine Änderung des Hochwasserschutz-Gesetzes
  • Glarus führt Hundekurse ein
  • Düngeverbot mit alpfremdem Dünger aufgehoben
  • Drei Änderungsanträge zum Finanzausgleich abgelehnt
  • Lintharena bekommt Millionen für Ausbau und Sanierungen
  • Tourismusgesetz mit grossem Mehr angenommen
Landsgemeinde Glarus - LIVE!

Gepostet von Südostschweiz am Sonntag, 6. Mai 2018

Und hier noch der letzte Teil der Landsgemeinde:

Landsgemeinde Glarus - LIVE!

Gepostet von Südostschweiz am Sonntag, 6. Mai 2018

Ticker

Schluss und fertig ... alle 14 Traktanden sind durch und wir verabschieden uns an dieser Stelle.

Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus

Eine neue «Finanzinfra»-Gesellschaft soll bis zu 40 Prozent von neuen Anlagen der Sportbahnen Elm und Braunwald mitfinanzieren. An ihr würden sich der Kanton, die Gemeinde Glarus Süd und die beiden Unternehmen beteiligen. Der Landsgemeinde wird dafür ein Kredit von 12,5 Millionen Franken für vier Jahre beantragt. Über die Freigabe des Geldes entscheidet der Landrat. Die Grünen haben die Nein-Parole beschlossen, die GLP will zurückweisen, die SP einen Präzisierungsantrag stellen. Die andern Parteien sind für die Vorlage.

Das Tourismusgesetz wird mit grossem Mehr unverändert verabschiedet. Der Kreditbeschluss wird angenommen, um den Zusatz ergänzt, dass die Opfersymmetrie bei der Schuldensanierung zu wahren sei.

Änderung des Strassengesetzes

Bisher müssen die Gemeinden bis zu 40 Prozent an die Baukosten von Kantonsstrassen beitragen. Diese Bestimmung soll aufgehoben werden. Glarus Nord müsste sich nach geltendem Recht mit rund 7,5 Millionen Franken an den Kosten der Stichstrasse beteiligen, Glarus mit 6,8 Millionen Franken an der Querspange Netstal und Glarus Süd mit rund 1,4 Millionen Franken am Ersatz der Linthbrücken in Schwanden. Der Kanton wird durch die Änderung entsprechend stärker belastet. Im Landrat wurde sie ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.

Förderung von Turnen und Sport

Die Lintharena soll saniert werden und zusätzlich mit einem Warmwasser-Aussenbecken, einem Kinderplanschbereich und einer Rutschbahn ausgebaut werden. Das Freibad wird geschlossen. Die Landsgemeinde entscheidet über die Kantonsbeiträge von 17 Millionen Franken für die Sanierung und 5,9 Millionen Franken für den Ausbau. Dafür ist eine Änderung des Gesetzes über Turnen und Sport notwendig. Die BDP will nur sanieren, die andern Parteien haben sich für die Ausbau-Variante ausgesprochen. 

Überraschend! verlangt niemand das Wort. Die Landsgemeinde stimmt der Vorlage stillschweigend zu

Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinde

Die Gemeinde Glarus und der Kanton greifen den beiden andern Gemeinden, vor allem dem Süden, finanziell unter die Arme. Mit dem Ressourcenausgleich werden die Unterschiede in der Steuerkraft teilweise ausgeglichen. Mit dem Lastenausgleich bekommt Glarus Süd Geld für Alpen, Wald und wenig Bevölkerung. Mit einem befristeten Härteausgleich soll Glarus Süd zusätzlich geholfen werden. Die Grünen wollen den Ressourcen- und den Lastenausgleich ausbauen, dafür den Härteausgleich streichen. Die andern Parteien sind für die Vorlage.

Die Landsgemeinde stimmt der Vorlage unverändert zu

Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht

Im Landwirtschaftsgesetz soll das Verbot, Dünger auf die Alpen zu bringen, aufgehoben werden. Dieser Grundsatz sei bereits in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgehalten, so Regierung und Landrat. Ebenfalls soll die Bestimmung über die höchstzulässige Bestossung aufgehoben werden. Auch dies sei bereits durch Vorschriften des Bundes geregelt. Festgehalten wird im Gesetz aber am 30. September als spätestem Termin für die Alpabfahrt. Im Landrat gab die Aufhebung des Düngeverbotes zu reden.

Die Vorlage ist unverändert angenommen.

Schutz der Gewässer

Das Gewässerschutzgesetz wird neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Das Gesetz regelt vor allem, wofür Kanton und Gemeinden zuständig sind. Die Gemeinden sollen mit der Änderung zusätzliche Kompetenzen erhalten. Aufgehoben wird die Bestimmung, dass der Kanton Beiträge an öffentliche Gewässerschutzmassnahmen bezahlt. Die als Anschubfinanzierung für Kanalisationen vorgesehenen Beiträge seien heute nicht mehr nötig, so die Regierung. Die Vorlage gab im Landrat nur wenig zu reden.

Die Vorlage wird stillschweigend gutgeheissen.

Tierschutzgesetz und Tierseuchengesetz

Der Bund hat die Pflicht zur Absolvierung eines Kurses für Ersthundehalter per Ende 2016 wieder aufgehoben. Durch die beantragte Gesetzesänderung soll sie nun im Kanton weiterhin gelten. Die Regierung macht geltend, durch die Kurse seien die Hunde besser gehalten worden und die Zahl der schweren Vorfälle habe abgenommen. Die Bewilligungspflicht für das Halten mehrerer Hunde wird dagegen abgeschafft; nicht aber diejenige für gefährliche Hunde. Die Vorlage gab im Landrat wenig zu reden.

Die Vorlage ist unverändert angenommen.

Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz

Das kantonale Umweltschutzgesetz wird an neue Vorgaben des Bundes angepasst. Ausserdem sollen die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen. Das Gesetz regelt in erster Linie Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Im Landrat gab die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen zu reden, die neu geregelt wird. Das Gesetz gehe über die Vorgaben des Bundes hinaus und damit zu weit, wurde kritisiert. Der Landrat war anderer Meinung. Im Vorfeld der Landsgemeinde gab die Vorlage nicht mehr zu reden.

Die Vorlage wird ohne Änderung angenommen.

Finanzierung Hochwasserschutz

Die beiden Gemeinderäte von Glarus und Glarus Nord beantragen, dass die Gemeinden wie früher Massnahmen für den Hochwasserschutz wieder aus der Gemeindekasse bezahlen können. Seit einem Entscheid der Landsgemeinde 2014 müssen dafür auch die geschützten Eigentümer von Liegenschaften herangezogen werden. Dieses Verfahren sei bei grossen Projekten zu kompliziert, so die Antragsteller. Regierung und Landrat lehnen den Antrag ab. Die CVP und die SVP haben ebenfalls eine Nein-Parole ausgegeben.

Der Memorialsantrag wird mit grossem Mehr abgelehnt.

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