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Braunwalder Esoterikerin blitzt ab

Auch in zweiter Instanz wird eine Glarner «Geistheilerin» zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Marco
Häusler
20.10.22 - 04:30 Uhr
News
Schuldig: Das Luzerner Kantonsgericht befindet Anna G. in allen Hauptanklagepunkten für schuldig.
Schuldig: Das Luzerner Kantonsgericht befindet Anna G. in allen Hauptanklagepunkten für schuldig.
Archivbild

Ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfache Urkundenfälschung, Veruntreuung und Betrug. Das alles wird Anna G.* im Zusammenhang mit dem Umbau des Chalets «Klösterli» in Braunwald vorgeworfen. In diesem wollte sie ein Retreat-Zentrum eröffnen und Kurse und Seminare für pflanzliche Ernährung oder Yoga anbieten. Einen Teil der Millionen, die dafür benötigt wurden, soll Anna G. von Sandra Müller * ergaunert und dann für andere eigene Zwecke verwendet haben.

Abgewickelt wurden die Geschäfte über eine Firma und Stiftung im Kanton Luzern, weshalb sich Anna G. vor über einem Jahr vor dem Luzerner Kriminalgericht rechtfertigen musste. Sie wurde in allen Hauptanklagepunkten für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zehn Monate seien unbedingt, zwei Jahre bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt zu vollziehen, befand die erste Instanz.

Nur leichte Strafmilderung

Anna G. ging in Berufung. Vor gut einem Monat fand dann der Prozess am Luzerner Kantonsgericht statt. Dort forderte Anna G. einen vollumfänglichen Freispruch. Und blitzte damit ab, wie jetzt feststeht. Laut dem gestern publizierten Urteilsdispositiv befand auch das Kantonsgericht Anna G. in allen Hauptanklagepunkten für schuldig. Es senkte die erstinstanzliche Freiheitsstrafe um lediglich einen Monat auf zwei Jahre und neun Monate, wovon diese neun Monate unbedingt verhängt wurden. Für die zwei Jahre auf Bewährung wurde die Probezeit auf zwei Jahre gesenkt. Auch dieses Urteil ist aber noch nicht rechtsgültig. Auf das Dispositiv folgt noch ein schriftlich begründetes Urteil, das mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden kann.

Es wird teuer

Das Grundstück in Braunwald mit dem «Klösterli» soll eingezogen und verwertet werden, sobald ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Dann könnte es für Anna G. richtig teuer werden. Sie soll Sandra Müller laut dem jetzigen Urteilsdispositiv fast 1,6 Millionen Franken als Schadenersatz und weitere 75'000 Franken an Entschädigung im bisherigen Prozess bezahlen.

Dazu kommen die bisher aufgelaufenen Prozesskosten von insgesamt rund 90'000 Franken, womit Anna G. total gegen 1,8 Millionen Franken bezahlen müsste. «Sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen», wie es im Dispositiv weiter heisst.

*Namen geändert

Marco Häusler ist Dienstchef der Zeitungsredaktion «Glarner Nachrichten». Er absolvierte den zweijährigen Lehrgang an der St. Galler Schule für Journalismus und arbeitete bei der ehemaligen Schweizerischen Teletext AG und beim «Zürcher Unterländer», bevor er im Februar 2011 zu Somedia stiess. Mehr Infos

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