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Konzept Grossraubtiere

Die Unregulierung geht trotzdem weiter
Am 2. Juni 2003 hat der Nationalrat ein Postulat der UREK-N an den Bundesrat überwiesen, worin gefordert wurde, dass das Konzept Wolf Schweiz so zu gestalten ist, dass die konventionelle und traditionelle Tierhaltung im Berggebiet ohne unzumutbare Einschränkungen weiterhin möglich ist.
Seit siebzehn Jahren beweist das zuständige Bundesamt hartnäckig seine Unfähigkeit, dem zu entsprechen.
Hilflose Lokalbehörden bei winterlichen Wolfsraubzügen durch Bergdörfer, in denen die gepeinigten, aus ihren Ruhezonen vertrieben Wildtiere Schutz suchen und hunderte von schwerstverletzten, vermissten und getöteten Nutztieren jährlich sind das Ergebnis.
Statt die Verantwortung mittels eines strengen Managementregiemes in die Hand zu nehmen, wälzt man die Probleme von unregulierten Raubtierbeständen auf die ländliche Bevölkerung und die Halter von Nutztieren ab.
Macht einen Zaun, stellt einen Esel auf die Weide, kauft Euch Herdenschutzhunde. Wie einfach wäre es doch für alle Unbetroffenen, wenn diese Märchen denn auch funktionieren würden.
Alpen mit vorschriftsmässigen Zäunen und Hunden werden mit der Unwirksamkeit dieser teuren Massnahmen konfrontiert. Die Esel, die Herdenschutz Schweiz auf Ihrer Webseite empfiehlt, werden auch gefressen.
Nach siebzehn Jahren nutzlosem Konzept Wolf, lässt das BAFU im Januar über die Medienmitteilung des Bundesrates verlauten, dass sich auch das Konzept Bär bestens bewährt.
Die Bären werden in unseren Nachbarländern aktiv angesiedelt, sind total geschützt und vermehren sich bestens. Sie werden abwandern müssen.
Spätestens, wenn sich herausstellt, dass das Konzept Bär dieselbe Wirkung hat, wie das Konzept Wolf, werden auch Koexistenz Romantiker nicht mehr in den Bergen wandern gehen wollen.
Das zuständige Bundesamt sollte endlich seine Verantwortung gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Steuerzahler übernehmen!

Annette Vieli
25.07.21 - 19:41 Uhr
Leserbrief
Ort:
Vals
Zum Artikel:
Mittwoch 21.Juli 21 "Der Kanton verlangt präventive Wolfsabschüsse" Ausgabe GR
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Es ist schon erstaunlich. Auf der einen Seite knallt man jedes gebietsfremde Tier ab sei es Waschbär, Elch, schwarzer Schwan, Rostgänse etc. Tiere also, die kaum eine grosse Gefahr darstellen. Man argumentiert damit, diese würden einheimische Tierarten bedrohen. Aber beim Wolf, welcher Tiere reisst die dann wenn nicht sofort tot irgendwo qualvoll verenden da soll ein Abschuss nicht erlaubt sein. Ich finde wer solches in Ordnung findet darf sich nicht als Tierschützer schimpfen.

Sehr guter Standpunkt, denn die Unterwanderung der wohlerworbenen Grundrechte muss verhindert werden. Danke Annette, Du triffst es auf den Punkt!