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Warum sprechen wir davon, jemanden «an den Pranger» zu stellen?

Wissen ist Macht – und manchmal einfach auch unglaublich unterhaltsam. In unserer Serie «SOwas!» liefern wir euch regelmässig (un)nütze Erklärungen und Kuriositäten zum Staunen und Schmunzeln.

26.06.23 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Öffentliche Demütigung: Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Prangerstrafe offiziell abgeschafft. Nichtsdestotrotz existiert die Redewendung «jemanden an den Pranger stellen» auch im heutigen Sprachgebrauch noch.
Öffentliche Demütigung: Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Prangerstrafe offiziell abgeschafft. Nichtsdestotrotz existiert die Redewendung «jemanden an den Pranger stellen» auch im heutigen Sprachgebrauch noch.
Bild Freepik

Im Mittelalter war der Pranger eine Massnahme zur Bestrafung von Missetätern wie Ehebrechern und Dieben. Er wurde für Ehrenstrafen genutzt, die den Verlust oder die Beeinträchtigung der Ehre zur Folge hatten, zur Ehrlosigkeit führten und damit auch eine Minderung der Rechtsfähigkeit des Verurteilten mit sich zogen. 

Dazu wurden die Fehlbaren öffentlich zur Schau oder eben an den Pranger gestellt. Das konnte unterschiedlich geschehen: 

  • Mit einem Halseisen. Festgekettet an einem Pfahl, dem Rathaus, der Kirche oder einem anderen öffentlichen Gebäude. 
  • Gefangen in einem aufklappbaren, massiven Block aus Holz mit Aussparungen für Kopf und Arme. 
  • Versehen mit einem Lasterstein oder einer Schandmaske. 
  • Sitzend auf einem Schandstuhl oder einem Schandesel. 
  • Stehend oder kauernd in einem Käfig.

Oft war die Strafe mit körperlicher Züchtigung, Verstümmelung, einem Landesverweis oder einer Geldstrafe verbunden.

Neben Personen wurden auch Gegenstände wie Schandbilder und Schmähschriften, aber auch Körperteile und Gliedmassen wie Haare, Ohren und Hände an den Pranger gestellt. Die öffentliche Zurschaustellung der Bestrafung, die Sichtbarkeit des Strafmasses sollte das Volk davon abhalten, eine Straftat zu begehen.

Wer am Pranger stand, wurde öffentlich gedemütigt, sein Fehlverhalten war für jedermann sicht- und nachvollziehbar und er wurde der Verachtung und dem Spott des Volks ausgesetzt.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Prangerstrafe offiziell abgeschafft. Nichtsdestotrotz existiert die Redewendung «jemanden an den Pranger stellen» auch im heutigen Sprachgebrauch noch. Wird heute jemand sprichwörtlich an den Pranger gestellt, findet die öffentliche Vorführung nicht mit Folterinstrumenten aus Stahl, Stein und Holz statt, sondern im Internet oder den (sozialen) Medien.

Diese Praktik ist umstritten und kann auch dazu führen, dass gerichtlich verhängte Strafen milder ausfallen, weil die Beschuldigte Person bereits vor dem eigentlichen Schuldspruch am Pranger stand. So wurde beispielsweise das Strafmass für Pierin Vincenz aufgrund der medialen Vorverurteilung verringert. Aber auch die Strafen weniger bekannter Persönlichkeiten wurden bereits verringert, weil sie medial oder im Internet an den sprichwörtlichen Pranger gestellt wurden, bevor ein ordentliches Gericht sie verurteilt hatte.

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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Das passiert noch heute täglich in den Beizen, vor allem in ländlichen Gebieten. Da wird über Personen gerichtet und deputiert was das Zeug hält, ohne die betroffenen überhaupt richtig zu kennen.

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