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Immer wieder kommt es zu Betrugsversuchen auf Online-Marktplätzen in Graubünden

Wie Leserreporter der «Südostschweiz» berichten, ist es in den vergangenen Wochen auf der Kleinanzeigenplattform von Facebook zu Betrugsversuchen gekommen. Die Masche ist nicht neu.

17.07.23 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Fiese Maschen: Auf Onlineplattformen ist stets besondere Vorsicht geboten, vor allem wenn es um Waren und Geld geht.
Fiese Maschen: Auf Onlineplattformen ist stets besondere Vorsicht geboten, vor allem wenn es um Waren und Geld geht.
Montage Südostschweiz

Das Kindervelo, das noch gut in Schuss ist, die Couch, die seit der Anschaffung des neuen Sofas nicht mehr gebraucht wird, oder die Kommode, die zu Hause ungenutzt rumsteht, an der jemand anderes aber noch Freude haben könnte – nur drei Beispiele für Artikel, die auf diversen Secondhandplattformen feilgeboten werden. Herr und Frau Schweizer verkaufen gerne via Online-Kleinanzeigen. Das zeigen die Zahlen des Online-Marktplatzes Ricardo: Im letzten Jahr haben auf der Plattform 516'000 Personen 12,5 Millionen Artikel zum Kauf angeboten, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Auf «tutti.ch» bewegen sich nach eigenen Angaben monatlich 19 Millionen Besucher. Auf Facebook gab es im Mai rund 5,9 Millionen Nutzer aus der Schweiz. Alle von ihnen haben Zugriff auf Marketplace, die Kleinanzeigenplattform von Facebook.

Transportversicherung vorschiessen

Wo sich so viele Nutzerinnen und Nutzer tummeln, muss man auch nicht lange nach erfolgten oder versuchten Betrügereien suchen. So berichten «Südostschweiz»-Leserreporter von Betrugsversuchen auf dem Facebook-Marktplatz. Kurz nachdem sie ihre Artikel online gestellt hatten, meldeten sich die ersten Interessenten. «Ist der Artikel noch verfügbar?»

Bild SO-Leserreporter

Bejahte man dies, erklärten die Käufer, dass sie den Artikel nicht persönlich abholen könnten. Sie würden aber einen Kurierdienst mit der Abholung beauftragen. Dafür müssten die Verkäufer jedoch zuerst die anfallenden Versicherungskosten bezahlen. Der Kurierdienst werde dann den Kaufpreis plus die vom Verkäufer bezahlten Versicherungskosten in bar mitbringen und den angebotenen Artikel mitnehmen.

Bild SO-Leserreporter

Sicherheitstipps für Verkäufe auf Onlineplattformen

Neu ist die Masche nicht. Bereits im Februar des letzten Jahres berichtete die Plattform «cybercrimepolice.ch» der Kantonspolizei Zürich von solchen und ähnlichen Fällen. Zum Schutz vor Betrugsversuchen auf Onlinemarktplätzen gibt das nationale Zentrum für Cybersicherheit unter anderem folgende Tipps:

  • Versendet die Ware erst, wenn der vereinbarte Kaufpreis auf dem Konto eingegangen ist, oder vereinbart Barzahlung bei Abholung der Ware. Akzeptieret keine Bezahlung mittels Scheck.
  • Vertraut bei Zahlungen nicht auf Zahlungsbestätigungen per E-Mail. Diese können gefälscht sein. Prüft direkt auf dem Konto, ob die Zahlung vollständig eingegangen ist.
  • Seid vorsichtig, wenn der Käufer mehr zahlen will als ursprünglich vereinbart.
  • Bezahlt keine angeblichen Transport- oder Überweisungsgebühren, wenn ihr einen Artikel verkauft.
  • Kommt Aufforderungen, eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte einzureichen, nicht nach. Dies gilt unabhängig davon, ob ihr Käufer oder Verkäufer seid.

Die Leserreporter, welche die Betrugsversuche gemeldet haben, waren glücklicherweise skeptisch und haben keinerlei Gebühren bezahlt und den Kontakt mit den vermeintlichen Interessenten abgebrochen. Wie «cybercrimepolice.ch» weiter schreibt, komme es in manchen Fällen zu Drohungen durch die Betrüger. Sie drohten damit, den Verkäufer wegen Belästigung oder Erpressung zu verklagen. Davon dürfe man sich nicht einschüchtern lassen.

Glück gehabt: Nach Abbruch der Konversation wurden die SO-Leserreporter nicht bedroht.
Glück gehabt: Nach Abbruch der Konversation wurden die SO-Leserreporter nicht bedroht.
Bild SO-Leserreporter

Was tun, wenn man bezahlt hat?

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Was aber, wenn man auf einen Betrugsversuch hereingefallen ist und Geld überwiesen hat? «Cybercrimepolice.ch» gibt uns auch hier ein paar Tipps an die Hand:

  • Seid ihr auf die Masche hereingefallen, so prüft beim Zahlungsmittelanbieter, ob ihr die Zahlung noch sperren könnt.
  • Meldet den Vorfall auf jeden Fall beim entsprechenden Anbieter für das involvierte elektronische Zahlungsmittel.
  • Sollte ein finanzieller oder anderweitiger Schaden entstanden sein, begebt euch nach telefonischer Voranmeldung zur örtlichen Polizeistelle und erstattet eine Anzeige.

Weitere Informationen zum Schutz vor Onlinebetrug gibt es auf folgenden Seiten:

Schweizerische Kriminalprävention
Nationales Zentrum für Cybersicherheit
Cybercrime Dienst der Kantonspolizei Graubünden

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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