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Ein Mann vergisst seinen Hund an der Anhängerkupplung und fährt los

Ein Hundehalter hat seinen Hund mehr als 600 Meter weit hinter seinem Auto hergeschleift. Er bekommt dafür eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt.

Daniel
Fischli
01.11.23 - 12:33 Uhr
Ereignisse
Eine fatale Zweckentfremdung der Anhängerkupplung: Nach einem Gang auf die Toilette ist der angebundene Hund vergessen.
Eine fatale Zweckentfremdung der Anhängerkupplung: Nach einem Gang auf die Toilette ist der angebundene Hund vergessen.
Symbolbild Daniel Fischli

Wie aus einem jetzt rechtskräftigen Strafbefehl der Glarner Staatsanwaltschaft hervorgeht, hat vor drei Jahren ein Mann in Glarus Süd seinen Hund schwer verletzt. Er hatte den vierjährigen Hund an einem Vormittag mit der Leine an der Anhängerkupplung seines Autos angebunden und nach einem Gang auf die Toilette das Tier vergessen. Der Mann ist dann mit dem Auto von seinem Domizil weggefahren und hat den Hund mitgeschleift.

Nach gut 200 Metern hat der Hundehalter angehalten und einen Beifahrer einsteigen lassen. Der Beifahrer bemerkte den mitgeschleiften Hund nicht und die beiden fuhren weitere rund 450 Meter weit. Ein anderer Autofahrer beobachtete die Szene und hupte, worauf offenbar der Hundehalter realisierte, was passiert war. Die Verletzungen wären vermeidbar gewesen, wenn der Hund «im Fahrzeug mittransportiert» worden wäre, wie die Staatsanwaltschaft akkurat festhält.

Bis auf die Knochen geschunden

Laut der Staatsanwaltschaft hatte der Hund Verletzungen am Bauch, an Gelenken und an den Pfoten. «Wobei die Zehen und Gelenke teilweise bis zu den Knochen abgeschürft wurden», heisst es im Strafbefehl.

Offenbar hat der Hund die Prozedur aber überlebt. Denn im selben Strafbefehl wird ein weiteres Vergehen desselben Hundehalters im Zusammenhang mit demselben Hund geahndet. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat ein gutes Jahr nach dem Vorfall angeordnet, dass der Hund im öffentlichen Raum «generell und ausnahmslos» an der Leine zu führen sei und einen Maulkorb tragen müsse. Daran hat sich der Halter offenbar nicht immer gehalten. Denn er wird nun auch dafür bestraft, dass er den Hund drei Monate später ohne Maulkorb spazieren geführt habe.

Der Hundehalter wird wegen Tierquälerei und wegen der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz bestraft. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wird bedingt ausgesprochen. Eine Busse von 1000 Franken und eine Gebühr von 650 Franken muss der Mann aber auf jeden Fall bezahlen.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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