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Das zweite Haus darf höchstens noch ein Jahr stehen bleiben

Bis vor Bundesgericht führt ein Streit zwischen einem Landwirt und der Gemeinde Glarus Nord. Das Gericht urteilt: Die Gemeinde darf das Haus abreissen, in dem die Eltern des Bauern leben. Das werde sie auch, sollte der Bauer es nicht von sich aus abreissen, so die Gemeinde.

Sebastian
Dürst
26.02.20 - 04:30 Uhr
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