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Auch das Wasser soll geordnet fliessen

Auch wenn es um Wasser geht: Die Verordnung über die Wasserversorgung ist eine eher trockene Sache. Aber keine unwichtige. In Glarus Süd befindet sich das Regelwerk noch in der Vernehmlassung.

Marco
Häusler
13.03.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Verordnung über die Wasserversorgung umfasst verschiedene Reglemente.
Die Verordnung über die Wasserversorgung umfasst verschiedene Reglemente.
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Die geplante Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung dürfte in Glarus Süd vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften interessieren. Nötig ist das Erarbeiten eines neuen Reglements, weil das geltende zum Teil noch auf Entwürfen aus den alten Gemeinden fusst und sich aus den letzten zehn Jahren «gewisse Änderungsbedürfnisse» ergeben hätten.

So steht das in den Erläuterungen zur Vorlage, die der Gemeinderat Mitte Februar zur Vernehmlassung freigab. In der Vorlage seien alle bewährten Inhalte, der Aufbau und die Struktur des geltenden Erlasses weitgehend übernommen worden, heisst es weiter. Die Totalrevision sei daher eine «sanfte».

Mit über 55 Seiten umfasst sie aber eher gröber viel Papier. Den grössten Teil macht mit 42 Seiten die synoptische Darstellung aus. Auf dieser wird die bisherige Fassung der Verordnung mit Kommentaren der neuen Fassung des Reglements gegenübergestellt. Denn als «Reglement» wird der Erlass als Angleichung an andere als erste Änderung neu bezeichnet.

Die wichtigste ist es wohl nicht. Denn diese dürfte sein, dass neu alle «Hausanschlussleitungen nicht erst ab der Grundstücksgrenze, sondern ab der öffentlichen Leitung im Eigentum der Bezüger stehen», wie das in den Erläuterungen steht.

Private Leitungen werden länger

Etwas salopper als in den Erläuterungen formuliert, wird jenes Stück der Wasserleitung etwas länger, für dessen Planung, Bau, Kontrolle, Reparatur und Ersatz die Hauseigentümerinnen und -eigentümer neu allein verantwortlich sind. Das verursacht ihnen etwas höhere, der Gemeinde etwas tiefere Kosten.

Beziffern wollte Kaspar Bäbler, der Leiter des Departements Tiefbau und Werke, diese auf Anfrage nicht: «Das kann man so nicht sagen», erklärte er stattdessen, «aber es geht insgesamt um mehrere Kilometer Leitungen.» Die Gebühren seien zur Deckung der Kosten für die Hauptleitungen ausgelegt. «Und wenn da etwas dazukäme, müssten sie erhöht werden.»

Ganz neu ist diese Regelung allerdings nicht, dass die Wasserbezüger ab der Hauptleitung verantwortlich sind. Das sei auf dem Gebiet der fusionierten Grossgemeinde Glarus Süd bereits in manchen der alten Gemeinden so gehandhabt worden, steht in den Erläuterungen, und werde auch in den Gemeinden Glarus Nord und Glarus weitgehend so gelebt.

«Zudem», ergänzt Bäbler, «wird das auch vom SVGW, dem Schweizerischen Fachverband für Gas und Wasserversorgungen, empfohlen.» Und mit dem Festhalten an der bisherigen, für die Gemeinde teurere Praxis wäre laut Erläuterung zum neuen Reglement «eine weitere Erhöhung der Wassergebühren absehbar geworden».

Ausdrückliches Erdungsverbot

Mit den Wassergebühren werden der Anschluss an die Versorgung und der Bezug von Wasser abgegolten. Auf die Höhe der jetzigen Gebühren soll sich die Totalrevision mit wenigen Ausnahmen nicht direkt auswirken.

Neu wird jedoch ein ausdrückliches Verbot im Reglement verankert, Wasserleitungen zum Ableiten elektrischer Ströme in das Erdreich zu benutzen. Mit diesem Erdungsverbot entspreche man einem schon lange existierenden technischen Standard des SVGW und dessen Empfehlung, solche Erdungen zu verbieten, weil sie grosse Schäden an Wasserversorgungsanlagen verursachen könnten. Um bestehende Erdungen dieser Art zu beseitigen und durch alternative Lösungen zu ersetzen, wird den Hausbesitzerinnen und -besitzern eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewährt.

Weiter ist vorgesehen, die Fernablesung des Wasserverbrauchs zeitlich gestaffelt im ganzen Versorgungsgebiet einzuführen und die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen. Noch passiert diese Ablesung meist vor Ort als Selbstdeklaration, ergänzt von periodischen amtlichen Ablesungen, welche die Technischen Betriebe Glarus Süd durchführen.

Schliesslich kommen im neuen Reglement zur Wasserversorgung Aktualisierungen, Ergänzungen und Präzisierungen dazu, die das Versorgungsgebiet, die Wasserbezugspflichten und -rechte, die Nichtbenutzung und Kündigung von Anschlüssen, die Bewilligungspflicht für Installateure oder die Finanzierung der Wasserversorgung betreffen. Insgesamt enthält die Vorlage etwas mehr Artikel als die bisherige Verordnung, sie soll aber leichter lesbar sein.

Doch sie regelt nur die Versorgung mit Wasser. Wie es entsorgt wird, steht in der Verordnung über die Siedlungsentwässerung, die ähnlich alt wie das Versorgungsregulativ ist, ähnlich entstand und mindestens teilweise ähnliche Fragen beantwortet. Sie soll «in absehbarer Zeit» ebenfalls und ähnlich revidiert werden. Dass zuerst die Wasserversorgung an der Reihe ist, wird damit begründet, dass der Änderungsbedarf für diese grösser und vordringlicher sei.

Marco Häusler ist Dienstchef der Zeitungsredaktion «Glarner Nachrichten». Er absolvierte den zweijährigen Lehrgang an der St. Galler Schule für Journalismus und arbeitete bei der ehemaligen Schweizerischen Teletext AG und beim «Zürcher Unterländer», bevor er im Februar 2011 zu Somedia stiess. Mehr Infos

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