Minimale Anforderungen sind nicht erfüllt worden
Richter Peter Schnyder wurde im Zusammenhang mit der Bündner Kantonsgerichtsaffäre ohne Rechtsgrundlage von einem Verfahren ausgeschlossen. Das sagt das Bundesgericht.
Richter Peter Schnyder wurde im Zusammenhang mit der Bündner Kantonsgerichtsaffäre ohne Rechtsgrundlage von einem Verfahren ausgeschlossen. Das sagt das Bundesgericht.
05.08.20 - 04:30 Uhr
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