Die Tücken der Ticketrückgabe
Drei Festivals in der Region haben ihre Veranstaltung auf 2021 verschoben. Werden Tickets nicht zurückerstattet, sollten eigentlich Versicherungen helfen – sollten, denn ganz so einfach ist das nicht.
Drei Festivals in der Region haben ihre Veranstaltung auf 2021 verschoben. Werden Tickets nicht zurückerstattet, sollten eigentlich Versicherungen helfen – sollten, denn ganz so einfach ist das nicht.
Reisen werden annulliert, Festivals, Messen oder Konzerte aufgeschoben oder gar abgesagt. Wer sich für eine Veranstaltung bereits ein Ticket besorgt hat, wird auf ein Verschiebedatum vertröstet. Kein Problem: dafür hat man ja schliesslich eine Annullationsversicherung. Ganz so einfach gestaltet sich die Situation indes nicht, wie das Onlinevergleichsportal Comparis.ch in einer Mitteilung schreibt.
Verschoben ist nicht aufgehoben
Das Veranstaltungsverbot mit mehr als 300 Personen bleibt bis mindestens am 24. Juni bestehen, und Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen bleiben bis Ende August untersagt. Davon betroffen sind auch das Open Air Lumnezia, das Quellrock Open Air und auch Sound of Glarus. Alle drei haben ihre Veranstaltung auf das Folgejahr verschoben, nicht abgesagt. Die Tickets 2020 behalten beim Sound of Glarus und dem Open Air Lumnezia ihre Gültigkeit für 2021, wie die beiden Festivals auf Anfrage mitteilen. Nicht so beim Quellrock, wie Annalea Alig, die Kommunikationsverantwortliche des «Quellrock Open Air», erklärt: «Wir haben alle online gekauften Tickets am 30. April zurückerstattet und vertrauen darauf, dass die Leute 2021 kommen und sich dann wiederum ein Ticket kaufen.» Alle drei angefragten Festivals bemühen sich darum, das Line-Up 2020 auch für 2021 sicherzustellen. Dafür stehen alle drei in Kontakt mit Künstlern und Bands.
Ticketversicherung im Ticketshop
Für die Besucher der anderen beiden Festivals bleiben die Tickets 2020 auch für 2021 gültig. Was nun, wenn man aber 2021 nicht an das Festival kann? Das Open Air Lumnezia verkauft seine Tickets via Ticketcorner. Dort sind die Regelungen klar: «Die von Ihnen gebuchten Tickets behalten Gültigkeit für das Verschiebedatum und/oder einen neuen Veranstaltungsort und können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden», schreibt Ticketcorner auf seiner Website. Bei Ticketino, dem Ticketshop von Sound of Glarus heisst es in den FAQ, dass Tickets nicht storniert oder umgebucht werden können. Beide Ticketshops verweisen auf ihre Ticketversicherungen.
Viele Annullationsversicherungen gewähren keine Rückerstattung
Wurde keine Ticketversicherung abgeschlossen, kommen die Annullationsversicherungen zum Zuge. Eigentlich. Comparis.ch schreibt, dass dies bei diversen Versicherern nicht der Fall sei: «Viele Annullationsversicherer gewähren trotz vorhandener Police keine Rückerstattung des Ticketpreises». Bei AXA, Generali, Vaudoise* und Allianz gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung des Ticketpreises. In die Röhre gucken auch Konsumenten, die ihr Ticket mit einer Kreditkarte vom Kreditkarten-Herausgeber Swisscard bezahlt haben. Versicherungspartner der Swisscard ist ebenfalls die Allianz Global Assistance. Die Europäische Reiseversicherung ERV gewährt ebenfalls keine Rückerstattung, aber deckt immerhin bei einem Konkurs des Veranstalters die Ticketkosten, wie Comparis.ch weiter schreibt.
*Bei der Vaudoise kann eine Annullationskostenversicherung nicht direkt abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine kostenlose Dienstleistung bei Abschluss einer Vaudoise-Autoversicherung.
Auf den Buchungszeitpunkt kommt es an
Helvetia sowie die Basler und die Zürich Versicherung erstatten den Kaufpreis für Versicherungsnehmer, sofern das Ticket vor dem 13. März gekauft wurde. An diesem Datum erklärte der Bundesrat für die Schweiz die ausserordentliche Lage. Wurde das Ticket später gekauft und die Veranstaltung danach abgesagt, entscheiden die Versicherer von Fall zu Fall. Die Mobiliar übernimmt laut eigenen Aussagen die Kosten, wenn zum Buchungszeitpunkt eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden hatte, dass die Veranstaltung hätte durchgeführt werden können. Das schliesse auch ein, dass zum Buchungszeitpunkt keine Beschränkungen wie etwa Einreiseverbote vorherrschten, hiess es auf Anfrage von Comparis.ch
Ultima Ratio: Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter
«Die Organisatoren stehen grundsätzlich in der Pflicht, Tickets für abgesagte Veranstaltungen zu erstatten», schreibt Comparis.ch. In Ausnahmefällen könne das Ticket zurückerstattet werden, wie die Kommunikationsverantwortliche des Open Air Lumnezia, Catia Tschuor auf Anfrage erklärt. In solchen Fällen würde eine kleine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 2.50 Franken erhoben. Ähnlich sieht es beim Sound of Glarus aus. Andy Roth von der Medienstelle des Sound of Glarus erklärt, dass die konkrete Regelung noch nicht fixiert sei und appelliert an die Solidarität der Besucher. Die Ticketeinnahmen gewährleisteten den Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit für das Festival im Jahr 2021.
David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos
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