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Bremsen - kein Stillstand

Es ist ruhig in Graubünden. Die von Bund und Kanton erlassenen Auflagen wirken. Dennoch besteht auch Unsicherheit, welche Betriebe geschlossen bleiben müssen und welche nicht. Vor allem Mischbetriebe, bei denen Produktion, Reparatur und Verkauf unter einem Dach stattfinden, sind sich unsicher, was sie noch dürfen und was nicht. Eine Erläuterung.

17.03.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
(Velo-)Reparaturen sind noch erlaubt. Der Verkaufsladen muss aber zu bleiben.
(Velo-)Reparaturen sind noch erlaubt. Der Verkaufsladen muss aber zu bleiben.
ARCHIV PHILIPP BAER

Seit Montagmittag müssen viele Gastronomieunternehmen, Detailhandelsgeschäfte und Unterhaltungsstätten wie Hallenbäder, Bibliotheken, Theater und Kinos in Graubünden geschlossen bleiben. Die Ankündigung dieser Massnahmen hat im Gewerbe offenbar für Unsicherheit gesorgt, wie Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes (BGV), auf Anfrage von «suedostschweiz.ch» erklärte. Die Regelung sei klar und dennoch bedürfe sie Erläuterungen. «Das haben die vielen Anfragen am Montagmorgen gezeigt», ergänzte Michel. Entsprechend seien die Mitglieder mittels Newsletter nochmals über die einzelnen Punkte informiert worden:

  • Einkaufsläden, Warenhäuser, Detailhandelsgeschäfte, Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen
  • Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops können geöffnet bleiben
  • Mahlzeitenlieferungen wie Pizzakuriere bleiben erlaubt
  • Hotels können geöffnet bleiben, dürfen aber nur Übernachtungsgäste bewirten
  • Die Bevölkerung soll die Mobilität auf das Notwendige reduzieren

Mischbetriebe: Was ist gestattet, was nicht?

Sämtliche übrigen Arbeiten und Dienstleistungen in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung seien bis jetzt (Stand 16. März 17 Uhr) keinen Einschränkungen unterstellt und dürfen weiterbetrieben werden. Das bedeutet, dass Mischbetriebe, in denen erlaubte und verbotene Tätigkeiten aufeinandertreffen, diese voneinander trennen müssen. So kann eine Bäckerei mit Restaurant weiterhin produzieren und die Produkte im Laden auch verkaufen. Das Restaurant muss jedoch geschlossen bleiben. Eine Autogarage mit Werkstätte darf weiterhin Reparaturen durchführen, darf aber die Verkaufsabteilung nicht öffnen.

Forderung von Pro Velo bereits erfüllt

Pro Velo, der Nationale Verband für die Interessen der Velofahrenden, hat am Montag eine Mitteilung verschickt, in der sie fordert, dass Velo-Reparaturwerkstätten geöffnet bleiben müssen. So könne sichergestellt werden, dass Menschen, die nicht mehr mit dem ÖV fahren möchten, aufs Velo umsteigen können. Eine Forderung, die mit der aktuellen Regelung im Kanton Graubünden bereits erfüllt ist: Ein Velogeschäft mit Reparaturgarage darf weiterhin Velos reparieren. Der Verkaufsladen aber muss geschlossen bleiben.

Massive Auswirkungen

Die bisherigen und die neuen Massnahmen haben für die betroffenen Betriebe zum Teil massive finanzielle Auswirkungen. An erster Stelle stehen gegenwärtig Probleme der Lohnfortzahlungspflicht und die Beseitigung von Liquiditätsengpässen. «Wir stehen mit den verantwortlichen Behörden im Kanton in engem und regelmässigem Kontakt. Die Behörden sind sich der Problematik für das Gewerbe bewusst», sagte Michel und ergänzte: «Wir stehen auch mit Banken in Kontakt, um möglichst rasch Lösungen für das Gewerbe zu finden.»

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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Diese Botschaft, dieser Appell gilt für uns alle; sei es in Deutschland, in der Schweiz, in Europa!

Dieser Tage sind jetzt ganz entscheidend und daher auch ein dringender Appell an alle:
Bleiben Sie zuhause! Bleiben Sie zuhause und treffen Sie niemanden. Es gibt nur drei Gründe das Haus zu verlassen:

1. Wenn man zur Arbeit gehen muss und seinen Dienst tun muss, damit unsere Republik funktioniert.
2. Dringende wie notwendige Besorgungen, wie Lebensmittel.
3.- Um Menschen zu unterstützen, die Unterstützung brauchen, weil sie sich nicht selbst helfen können.

Bei all diesen Aufgaben gilt Abstand halten, nicht die Hände schütteln und jede Ansteckung vermeiden.

Zwar gibt es keine offizielle Verordnung zu Hause zu bleiben, so wie in Italien, dennoch ist der Appell des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz mehr als deutlich und lässt sich mit einem kurzen Satz zusammenfassen: "Bleiben Sie zuhause!"

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