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Ausstandsbegehren erfolglos vor Gericht

Bern/Chur. – «Südostschweiz»-Verleger Hanspeter Lebrument ist mit einem Ausstandsbegehren gegen drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts ohne Erfolg geblieben.

Südostschweiz
24.09.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Für das Gericht sind keine Gründe für eine Befangenheit der Richter ersichtlich, wie es in einem Urteil vom Montag heisst.Ende April diesen Jahres hatte Lebrument vom Bundesverwaltungsgericht den Ausstand der drei am hängigen Verfahren beteiligten Richter betreffend der Radiokonzession für das Sendegebiet 32 (Graubünden und Glarus) verlangt. Lebrument begründete sein Ausstandsbegehren damit, dass er gegenüber Konkurrent Roger Schawinski bei der Zustellung des Urteils im letzten Dezember benachteiligt wurde. Schawinski habe dadurch einen Vorsprung erhalten und seine Sicht der Dinge zuerst an die Öffentlichkeit tragen können. In diesem Urteil hatte das Gericht die Vergabe der Radiokonzession durch das Bundesamt für Kommunikation an Radio Grischa aufgehoben. (so)

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