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Oh Mietkaution lass nach! Worauf Vermieter bei der Wohnungsübergabe achten sollten

Du hast eine Immobilie vermietet und die Mietpartei hat den Vertrag gekündigt? Mit diesem kurzen Leitfaden verraten wir dir, worauf du als Vermieter bei der Wohnungsübergabe zu achten hast.

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25.03.24 - 05:30 Uhr

Die Entscheidung, ob man sein Eigentum vermieten sollte oder nicht, ist eine wichtige Überlegung für viele Hausbesitzerinnen oder -besitzer. Die Möglichkeit, regelmässige Einkünfte zu erzielen um laufende Kosten zu decken kann verlockend sein, doch sollte man sich vorher Gedanken über die jeweiligen Rechte und Pflichten als Vermieter machen und diese verstehen. Vor allem bei der Wohnungsübergabe gibt es viele Punkte, die man als Vermieter zu beachten hat. 

Das richtige Timing macht's aus

Halt stopp: Bevor ein Mietvertrag überhaupt gekündigt werden kann, muss er zunächst unterschrieben werden. Ein Mietvertrag regelt die jeweiligen Recht und Pflichten seitens Vermieterin oder Vermieter und Mieterin oder Mieter. In einem Mietvertrag können Bedingungen wie Mietdauer, Höhe der Miete, Verantwortlichkeiten für Reparaturen und Instandhaltung sowie die Rückgabe des Mietobjekts festgelegt werden. 

Mehr Informationen zum Aufsetzen eines Mietvertrags 🏠

Die Wohnungsübergabe muss spätestens am letzten Tag der Mietzeit (inkl. Kündigungsfrist) stattfinden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Arbeitstag. Deswegen ist die gute Vorbereitung einer Wohnungsübergabe wichtig: Einerseits kann die Beendigung des Mietverhältnisses so angenehm wie nur möglich gestaltet werden und anderseits kann eine rechtlich korrekte Übergabe stattfinden. 

Wer sich zum vermieten entscheidet, hat mit zusätzlichen Aufgaben zu rechnen.
Wer sich zum vermieten entscheidet, hat mit zusätzlichen Aufgaben zu rechnen.

Die Wohnungsübergabe ist für viele Mieterinnen und Mieter (aber auch für die Vermieter) eine Stresssituation, denn eine Übergabe ist keine alltägliche Situation. Es kann als Vermieter hilfreich sein, eine Checkliste mit allen Punkten, die überprüft werden, zur Verfügung zu stellen. So kann sich die Mietpartei vorbereiten und jeden Punkt der Checkliste selbst überprüfen. In der Checkliste sollten vor allem auch die Vorgaben für die Reinigung der Wohnung aufgenommen werden, denn die Sauberkeit ist eines der grössten Konfliktpotenziale, die bei einer Wohnungsübergabe auftreten kann. 

Vermieten oder nicht vermieten, das ist hier die Frage
Die Entscheidung, ob man sein Eigentum vermieten sollte oder nicht, ist eine wichtige Überlegung. Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand seine Immobilie vermieten möchte. Einer der Hauptgründe besteht darin, durch diese Einnahmen die laufenden Kosten der Immobilie zu decken: Hypothekenzahlungen, Steuern, Versicherungen, Instandhaltung und andere Ausgaben. Daher ist Vermieten besonders bei Immobilien die nicht dauerhaft genutzt werden (zum Beispiel Ferienwohnungen oder -häuser), eine Möglichkeit, die finanziellen Aufwände zu decken und soll berücksichtigt werden. 

Für welche Schäden muss die Mietpartei aufkommen?

Bei einer Wohnungsübergabe wird das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn zur Hilfe herangezogen. Darin wurde der Zustand der Wohnung zu Beginn der Miete protokolliert und agiert nun als Vergleichswert. Alle zusätzlichen Schäden oder Abnutzung kann und soll nun in einem neuen Übergabeprotokoll vermerkt werden doch kommt da die Frage auf: Für welche Schäden können Mieterinnen oder Mieter verantwortlich gemacht werden?

  • Grundsätzlich haften Mieterinnen und Mieter nur für Schäden, die durch eine sogenannte übermässige Abnutzung entstanden sind. Die Abgrenzung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung ist aber nicht immer einfach erkennbar, deswegen wird oft die Faustregel «Wo ein Malheur passiert ist, beginnt übermässige Abnutzung» herbeigezogen. 
  • Grössere Beschädigungen sollten immer von einem professionellen Unternehmen repariert werden. Die Mieterin oder der Mieter muss in diesem Fall für die Kosten aufkommen (entweder wird der Rechnungsbetrag von der Mietkaution beglichen oder aber die Haftpflichtversicherung kommt zum Zuge)
  • Sollte durch übermässiges Rauchen an den Wänden oder an der Decke ein starker Nikotinbelag entstanden sein, muss die Mieterin oder der Mieter für diese Kosten aufkommen. Die Entfernung von Nikotinbelag setzt einen speziellen Anstrich voraus und ist dementsprechend kostspielig. 
Bei der Wohnungsübergabe ist ein Übergabeprotokoll keine Pflicht, jedoch wird es strengstens empfohlen.
Bei der Wohnungsübergabe ist ein Übergabeprotokoll keine Pflicht, jedoch wird es strengstens empfohlen.

Die Mietkaution

Eine Mietkaution bietet Sicherheit für Vermieter bei finanziellen Schäden durch die Mietpartei. Mittlerweile ist eine solche Kaution zum Standard in den meisten Mietverträgen geworden. Sollten bei der Wohnungsübergabe Schadensfälle festgestellt werden (Achtung: Normale Gebrauchsspuren gehören nicht dazu!) kann und sollen die entstandenen Kosten aus der Mietkaution bezahlt werden. Am Ende des Mietverhältnisses erhält die Mieterin oder der Mieter lediglich den Betrag aus der Mietkaution, der nach allen Abzügen noch übrig bleibt. Diese Kosten sollten in der Schlussrechnung aufgeführt und dokumentiert sein. 

Mehr Infos zur Wohnungsabgabe und Mietkaution 🏠

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