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Klicken statt Kleben: Das müsst ihr über die neue E-Vignette wissen

Seit heute Freitag kann in der Schweiz die digitale Autobahnvignette für das Jahr 2024 gekauft werden. Diese Punkte gilt es dabei zu beachten.

Stefan
Schmid
21.11.23 - 13:48 Uhr
Mobilität
Ganz einfach online kaufen: Die digitale Autobahnvignette für 2024 kann seit Anfang Dezember online gekauft werden. Idealerweise auf dem 
Via-Portal des Bundes unter www.e-vignette.ch.
Ganz einfach online kaufen: Die digitale Autobahnvignette für 2024 kann seit Anfang Dezember online gekauft werden. Idealerweise auf dem Via-Portal des Bundes unter www.e-vignette.ch.
Bild Olivia Aebli-Item

Neu ist sie nicht: die E-Vignette. Bereits seit vergangenem August kann sie online gekauft werden. Allerdings war dies bisher nur bei Vignetten für das laufende Kalenderjahr 2023 möglich. Und da viele Autobesitzerinnen und Töfffahrer zu diesem Zeitpunkt bereits eine Klebevignette für 2023 gekauft hatten, wird die digitale Vignette erst jetzt so richtig zum Thema. Denn Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter können sich seit Anfang Dezember entscheiden: Wollen sie ihre Vignette wie bisher an die Windschutzscheibe kleben oder beschaffen sie sich stattdessen eine E-Vignette mit ein paar Klicks online? «Südostschweiz.ch» beantwortet die 14 wichtigsten Fragen zum Thema.

1. Wie viel kostet die Vignette 2024 und ab wann kann sie gekauft werden?

Die Vignette für 2024 ist seit Anfang Dezember erhältlich, sie kostet weiterhin 40 Franken. Nach dem Kauf ist die Vignette sofort gültig – und zwar bis Ende Januar 2025, also maximal 14 Monate.

2. Wer braucht in der Schweiz überhaupt eine Vignette?

Grundsätzlich gilt: Wer Schweizer Autobahnen und Autostrassen nutzt, benötigt eine Vignette. Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis dreieinhalb Tonnen Gewicht sind vignettenpflichtig.

3. Wo kann die E-Vignette gekauft werden?

Auf der offiziellen Website des Bundes – dem «Via Portal» unter www.e-vignette.ch – kann die digitale Vignette erworben werden. Es gibt auch private Onlineportale, welche die E-Vignette anbieten. Aber aufgepasst: Hier zahlt man unnötigerweise oft mehr als 40 Franken.

4. Gibt es die bewährte Klebevignette weiterhin?

Ja. Die E-Vignette ist vorerst nicht als Ersatz für die Klebevignette gedacht, sondern als ergänzendes Angebot für jene, denen das jährlich wiederkehrende Entfernen der alten Klebevignette zu mühsam ist. Laut dem Automobilclub der Schweiz (ACS) soll die Produktion der Klebevignetten erst eingestellt werden, wenn weniger als zehn Prozent aller Vignetten physisch, also als Klebevignetten, ausgestellt werden. Die Klebevignette kann also weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen – also an Poststellen, Tankstellenshops, beim TCS oder bei den Strassenverkehrsämtern – gekauft werden.

Automobilisten und Töfffahrerinnen haben also die freie Wahl, ob sie neu die E-Vignette oder weiterhin die Klebevignette verwenden wollen. Beide gibt es zum identischen Verkaufspreis von 40 Franken. Übrigens: Die Klebevignette war im Jahr 1985 eingeführt worden. Damals hatte sie noch 30 Franken gekostet, aufgrund der Teuerung wurde der Preis dann zehn Jahre später auf 40 Franken angehoben. Die Erträge aus dem Vignettenverkauf werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen verwendet. Pro Jahr werden gemäss Zahlen des Bundes rund neun Millionen Vignetten verkauft, gut ein Drittel davon werden jeweils von Automobilisten an der Grenze oder an Verkaufsstellen im Ausland gekauft.

Ergänzendes Angebot: Die E-Vignette verdrängt die bewährte Klebevignette nicht. Wer lieber klebt und kratzt, kann also auch weiterhin auf die Klebevariante an seinem Fahrzeug setzen.
Ergänzendes Angebot: Die E-Vignette verdrängt die bewährte Klebevignette nicht. Wer lieber klebt und kratzt, kann also auch weiterhin auf die Klebevariante an seinem Fahrzeug setzen.
Bild Christian Beutler / Keystone

5. Kann ich die E-Vignette auch später kaufen: Zum Beispiel erst im Februar 2024, und sie ist ab dann ein ganzes Jahr bis Februar 2025 gültig?

Nein, das geht nicht. Das entsprechende Bundesgesetz sieht vor, dass die Vignette nur für das jeweilige Kalenderjahr gilt. Daran ändert die Einführung der E-Vignette nichts. Kaufe ich die Vignette also erst im Februar 2024, ist sie selbst dann nur bis Ende Januar 2025 gültig.

6. Gibt es die E-Vignette auch für kürzere Nutzungszeiten als ein Jahr: zum Beispiel wie in Österreich das «Pickerl» für zehn Tage oder zwei Monate?

Nein, das ist bei der Klebevignette nicht möglich und auch nicht bei der neuen E-Vignette. Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa werden in der Schweiz keine Kurzzeitvignetten beispielsweise für Touristen oder Durchreisende angeboten. Der Bund begründet dies damit, dass Kurzzeitvignetten die Jahresabgabe deutlich verteuern würden.

7. Ist es möglich, die E-Vignette automatisch jährlich verlängern zu lassen, damit ich nicht jedes Jahr wieder eine neue kaufen muss?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

8. Ist die E-Vignette auch gültig, wenn ich mir ein neues Auto zulege?

Ja, das ist der grosse Unterschied zur Klebevignette, die mit dem Aufkleben direkt ans jeweilige Fahrzeug gebunden ist. Im Gegensatz dazu ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Wird ein neues Auto gekauft oder muss die Windschutzscheibe ersetzt werden, bleibt das Kontrollschild in der Regel dasselbe und es wird keine neue E-Vignette benötigt. Auch für Besitzer von Wechselnummern hat die E-Vignette den Vorteil, dass nicht für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette gekauft werden muss.

9. Die E-Vignette bezieht sich also auf das Kontrollschild. Was ist aber, wenn ich in einen anderen Kanton umziehe und sich durch den Wohnortswechsel das Kontrollschild ändert? 

Wenn der Fahrzeughalter und das Fahrzeug identisch bleiben, kann die gelöste E-Vignette auf das neue Kontrollschild übertragen werden. Dabei seien aber zwingend «zweckdienliche Unterlagen» beizulegen, zum Beispiel der alte und neue Fahrzeugschein, heisst es auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzschutz (BAZG).

10. Wie funktioniert der Kauf der E-Vignette online?

Das Ganze ist vergleichsweise unkompliziert. Es muss einzig der Fahrzeugtyp, das Zulassungsland und die Nummer des Kontrollschilds angegeben werden. Bezahlt wird dann per Kreditkarte oder Twint – in Zukunft soll auch die Bezahlung per Rechnung möglich sein.

11. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die digitale Vignette kann anonym gekauft werden. Einzig wer eine Quittung wünscht, kann zusätzlich eine Mailadresse angeben, wie das BAZG auf seiner Website schreibt. Alle Daten würden ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt: «Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS», so das Bundesamt. Spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der E-Vignette würden die Daten gelöscht.

12. Die Autobahnvignette ist für einige ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Kann man die E-Vignette denn auch als Geschenk kaufen?

Ja, denn es ist irrelevant, welche Person die E-Vignette für eine Autonummer kauft und bezahlt. Man kann eine Vignette für jedes beliebige Kontrollschild lösen – unabhängig davon, ob einem das entsprechende Fahrzeug gehört oder nicht. Sinnvoll ist es allerdings, die beschenkte Person darüber zu informieren, um zu verhindern, dass das gleiche Kontrollschild doppelt gelöst wird. Persönlich überreichen lässt sich die E-Vignette unter dem Weihnachtsbaum aber leider nicht. Da ist dann etwas Kreativität und Fantasie gefragt. Auch Gutscheine oder Ähnliches für den Kauf einer E-Vignette werden vom Bund keine angeboten.

13. Wie wird denn verhindert, dass für ein Kontrollschild eine E-Vignette doppelt verkauft wird?

Ein doppelter Kauf werde technisch nicht verhindert, schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz. Es gibt jedoch die Möglichkeit, mit der Funktion «öffentlich einsehbar» vorgängig zu prüfen, ob bereits eine Vignette für ein bestimmtes Kontrollschild gekauft wurde.

14. Wie wird von der Polizei kontrolliert, ob für ein Fahrzeug eine E-Vignette gelöst wurde? Das sieht man ja nicht mehr direkt an der Windschutzscheibe.

Polizistinnen und Polizisten können in einer elektronischen Datenbank überprüfen, ob für die betreffende Autonummer eine E-Vignette gekauft wurde. Kontrolliert wird dies stichprobenartig: an Grenzübergängen und im Inland durch die Kantonspolizei. Optional können Autofahrer zudem mit einer Quittung nachweisen, dass sie eine gültige Vignette für ihr Fahrzeug gelöst haben. Wer von der Polizei ohne Vignette erwischt wird, muss eine Busse in Höhe von 200 Franken zahlen – und zusätzlich die Vignette kaufen.

Kauft ihr die E-Vignette?

Ja
49%
Nein
51%
754 Stimmen

«Blaufahrer» benötigen neue Ausweise

Langsam, aber sicher drängt die Zeit. Bis Ende Oktober 2024 sollten Personen, die noch den alten blauen Führerausweis aus Papier besitzen, diesen beim Strassenverkehrsamt umtauschen. Und zwar in einen modernen Führerausweis im Kreditkartenformat. So will es das Bundesamt für Strassen (Astra). Wer den Umtausch verpasst, verliert zwar nicht die Fahrberechtigung. Aber es droht ab November bei einer Polizeikontrolle eine Busse in Höhe von 20 Franken wegen «Nichtmitführens des Führerausweises». Die Umtauschpflicht war vom Bundesrat im vergangenen Mai vom 31. Januar 2024 auf Ende Oktober verlängert worden. Denn es sind nach wie vor viele blaue Papierführerausweise im Umlauf.

Schweizweit sind es noch 672’548, wie Zahlen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter von Ende November zeigen. Davon betreffen 143’397 Ausweise von aus der Schweiz ausgewanderten Personen. Für die Kantone der Südostschweiz sehen die Zahlen der blauen Papierführerausweise wie folgt aus: Graubünden 17’939 (davon 1598 ausgewandert), St. Gallen 60’058 (16’716 ausgewandert), Glarus 2522 (davon 171 ausgewandert) und Schwyz 12’548 (2840 ausgewandert). Als Grund für den Umtausch der blauen Führerausweise führt das Astra auf Anfrage von «Südostschweiz.ch» unter anderem an, dass die alten Führerausweise «mit ihren zum Teil stark von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten erhebliche Kosten in den Datensystemen verursachen» – und deshalb abgelöst werden sollen. 

Stefan Schmid ist Ressortleiter Wirtschaft für sämtliche Kanäle der Medienfamilie. Mehr Infos

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Guten Tag
Ich habe eine physische Vignette geschenkt bekommen. Kann ich die elektronisch erfassen oder „darf“ ich weiter kleben?
LG

Guten Tag, Herr Wyssmann

Sie finden die Antwort in diesem Artikel: https://www.suedostschweiz.ch/e-vignette24.

Kann die Klebevignette in eine E-Vignette umgetauscht werden?

Nein. Nur bei einem Ersatz der Windschutzscheibe könne die ungültig gewordene Klebevignette mit einer E-Vignette ersetzt werden, schreibt das BAZG.

Sie müssen also leider weiter kleben. LG

Stefan Schmid

ich habe bereits eine E-Vignette für unser Fahrzeug TG gekauft.
Nun möchte ich eine e-Vignette als Geschenk Fahrzeug ZH kaufen?

Hallo,ich habe einen Wohnwagen und einen Sachentranport Anhänger mit wechsel Nr. Muss ich jetzt 2 Vienietten kaufen, pro Nr eine Vignetten??

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prolitteris